Krankenkassenkurse

Die gesetzlichen Krankenkassen und die BeihilfeAOK Niedersachsen
fördern bis zu 2 Zehnerkurse pro Jahr. Du gehst in Vorkasse und erhältst bei regelmäßiger Teilnahme (mindestens 8 mal in 10 Wochen) am Ende des Kurses eine Teilnahmebestätigung. Diese reichst du zwecks Kostenerstattung bei Deiner Krankenkasse ein. Die Kursgebühr wird dann anteilsmäßig erstattet.
Zur Buchung
Mitglieder der AOK Niedersachsen können 2 mal im Jahr einen Gesundheitsgutschein anfordern und damit kostenfrei meinen Yogaunterricht besuchen. Der Gutschein muss dafür VOR Kursbeginn bei der AOK angefordert werden. Die Telefonnummer der AOK ist 0800 026 56 37
Dieser Gutschein muss unterschrieben an mich gesendet werden, zusätzlich unterschreibt ihr einfach Eure Teilnahmen (mind. 8 mal in 10 Wochen) und sendet diese ebenfalls an mich.
Bei nicht ausreichender Teilnahme muss der Kurs leider selbst gezahlt werden, da er nicht von der Aok erstattet werden kann.

Bitte die AGBs : Teilnahme und Zahlungsbedingungen durchlesen

und die Datenschutzbestimmungen durchlesen

Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Yoga für Dich geeignet ist, buche vorab eine einzelne Stunde im Kursplan

AOk Anmeldeformular
Vor- und Nachname
Krankenkassenkurse sind innerhalb von 10 Wochen zu besuchen (Krankenkassenvorgabe) Bei Teilnahme >= 80% zahlt die AOK Deinen Kurs, ansonsten sind die Kursgebühren Selbst zu tragen und an Yogaseiten zu überweisen. Termine können in Ausnahmefällen in 20:00 Uhr Kursennachgeholt werden, wenn sie mind. 24 vorher abgesagt werden. Termine die später abgesagt werden können nicht kostenlos nachgeholt werden. Dies ist reine Kullanz und kann dann nur als 80% Teilnahme bescheinigt werden.
Wird gesendet